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Reisepässe und Personalausweis
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
1. Allgemeine Hinweise
Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr beendet haben.
Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.
Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden.
2. Personalausweis
„Benötigte Unterlagen zur Ausstellung eines Personalausweises siehe bitte Angaben unter der Rubrik Reisepass.“
Broschüre: Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher
Gebühren
kein Meldewohnsitz in Deutschland (Vorlage Abmeldebescheinigung) |
Meldewohnsitz in Deutschland |
|
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre Gültigkeit: 10 Jahre |
58,80 EUR* |
71,80 EUR* |
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre Gültigkeit: 6 Jahre |
52,80 EUR* |
65,80 EUR* |
* Die anfallenden Gebühren können ausschließlich bar in KWD (zum jeweiligen Tageskurs) gezahlt werden.
3. Reisepass
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in von einer deutschen Behörde beglaubigten Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie (pro Antrag) vorzulegen.
- Antragsformular
- bisheriger Pass
- Biometriefähiges Passphoto
- kuwaitische ID oder Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, falls sich durch die Eheschließung der Familienname geändert hat oder die Änderung gewünscht ist
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist
- ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Beibehaltungsgenehmigung und ausländische Einbürgerungsurkunde
Ausländische Urkunden (z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden) welche nicht in deutscher/englischer Sprache ausgestellt sind, bedürfen einer Übersetzung.
Zusätzlich müssen ausländische Urkunden ggf. mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen werden. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, können Sie der Website der Deutschen Vertretung am jeweiligen Ausstellungsort der Urkunde entnehmen.
Die persönliche Vorsprache ist für die Beantragung eines Reisepass bzw. Personalausweis zwingend erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin pro Antrag für jeden Reisepass. Bitte Termine nicht über ein Smartphone buchen.
Falls Sie Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises sind (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist), reichen Sie ihn bitte bei Antragstellung ein.
Sollten Sie folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, besitzen, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:
- Staatsangehörigkeitsausweise (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist)
- frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
- Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992) oder Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
- Einbürgerungsurkunden
Die Herstellung des Passes kann sechs bis acht Wochen betragen, auch bei Beantragung eines Express-Passes (gegen Zuschlag) ist wegen des Versands aus Deutschland mit einem Vorlauf von mindestens zwei bis drei Wochen zu rechnen. ePässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Bitte stellen Sie Ihren Passantrag drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des vorhandenen Passes. Sollten Sie aus zwingenden Gründen kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, der allerdings von den kuwaitischen Behörden nicht zur Einreise nach Kuwait anerkannt wird und für die Ausreise aus Kuwait (im Falle des Verlustes des regulären Passes innerhalb von Kuwait) zusätzlicher Bescheinigung der kuwaitischen Ausländerbehörde bedarf.
Bitte prüfen Sie anhand der Reisehinweise des Auswärtigen Amts, ob der vorläufige Pass in den Ländern, die Sie besuchen, anerkannt ist.
Gebühren
Die Grundgebühr für den elektronischen Reisepass (ePass) beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren 60 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Gebühr erhöht sich im Einzelfall, beispielsweise wenn
- der Pass im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt wird,
- der Pass bei einer örtlich unzuständigen Passbehörde beantragt wird,
- der Reisepass im Expressverfahren beantragt wird,
- der Reisepass mit 48 Seiten (statt der üblichen 32 Seiten) beantragt wird,
- die Pass(ersatz)ausstellung auf Veranlassung des Passbewerbers außerhalb der Dienstzeiten erfolgt.
Auslagen für Fernsprech- und Portokosten werden zusätzlich zu den Gebühren erhoben.
Da die Gebühren in Landeswährung erhoben werden, können Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse eintreten. Es empfiehlt sich, die Frage, welches Dokument im Einzelfall ausgestellt werden sollte, und die damit zusammenhängende Frage der Passgebühr mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu klären.
Die Gebühren zahlen Sie bei Antragstellung bar in Kuwaiti Dinar (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft).
Achtung:
Im Einzelfall ist es möglich, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.
4. Reisepässe für Kinder
Für Kinder wird grundsätzlich ein biometrischer Pass ausgestellt, da nicht biometrische Reispässe in Kuwait nicht anerkannt sind. Die Gültigkeitsdauer von biometrischen Reisepässen für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre. Hierfür müssen Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres ihre Fingerabdrücke abgeben.
Alle Kinder müssen zur Passbeantragung persönlich erscheinen. Falls Sie für Ihr Kind den ersten Pass beantragen, ist die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung dann notwendig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zwar verheiratet waren, jedoch keinen gemeinsamen Ehenamen führen und für ältere Geschwisterkinder gegenüber einer deutschen Behörde keine namensrechtliche Erklärung abgegeben haben. Setzen Sie sich in diesem Fall vor Beantragung des Reisepass mit der Botschaft in Verbindung.
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung des Reisepasses für Ihr Kind benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie vorzulegen.
Das Antragsformular ist von beiden Eltern zu unterschreiben. Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, wird das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils nachgewisen. Ausländische Dokumente legen Sie mit Legalisation und Übersetzung vor. Sollte einem Elternteil die persönliche Anwesenheit bei der Beantragung nicht möglich sein, muss die schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils mit einer durch eine deutsche Behörde oder einen deutschen Notar beglaubigten Unterschrift vorgelegt werden.
- Geburtsurkunde
- bisheriger Pass/Kinderausweis
- Biometriefähiges Passfoto
- Reisepässe der Eltern
- Kuwaitische ID oder Aufenthaltserlaubnis der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist
- ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Beibehaltungsgenehmigung und Einbürgerungsurkunde
Ausländische Urkunden (z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden) welche nicht in deutscher/englischer Sprache ausgestellt sind bedürfen einer Übersetzung.
Zusätzlich müssen ausländische Urkunden ggf. mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen werden. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, können Sie der Website der Deutschen Vertretung am jeweiligen Ausstellungsort der Urkunde entnehmen.
Die persönliche Vorsprache des Kindes zur Identitätsfeststellung ist bei der Beantragung eines Reisepass bzw. Personalausweis ebenfalls zwingend erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin pro Antrag für einen Reisepass. Bitte Termine nicht über ein Smartphone buchen.
Sollte der/die Minderjährige oder ihre/seine Eltern folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen er/sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, besitzen, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:
- Staatsangehörigkeitsausweise (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist)
- frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
- Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992) oder Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
- Einbürgerungsurkunden
Achtung:
Im Einzelfall ist es möglich, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.
Bearbeitungszeit: Siehe Passanträge für Erwachsene.