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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Ein polizeiliches Führungszeugnis dient im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit einer Person und wird in der Regel in ausländischen Visaverfahren oder zur Arbeitsaufnahme benötigt.
Das Führungszeugnis ist persönlich bei der innerdeutschen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu beantragen. Personen, die im Ausland wohnen, erhalten ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz. Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden.
Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung durch die Auslandsvertretung beträgt 56,43 Euro.
Bitte buchen Sie Ihren Termin für die Unterschriftsbeglaubigung über unseren Online System und bringen zu dem Termin das ausgefüllte Antragsformular mit. Die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in Kuwaiti Dinar in bar zu bezahlen. Bitte Termine nicht über ein Smartphone buchen.
Ihren von der Auslandsvertretung beglaubigten Antrag schicken Sie anschließend selbst direkt an das:
Bundesamt für Justiz
- Bundeszentralregister –
Sachgebiet IV21/IR
53094 Bonn
Germany
Bitte beachten Sie, dass das Bundeszentralregister eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung und Zusendung des Führungszeugnisses erhebt. Ohne Zahlung dieser Gebühr erfolgt keine Ausstellung des Führungszeugnisses.
Die Zusendung kann an Sie direkt oder an die Botschaft erfolgen, bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit 4-6 Wochen plus Postlaufzeit beträgt.
Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass die kuwaitischen Behörden auf eine Legalisation dieser deutschen Bescheinigung bestehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.