Ab dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf dieser Internetseite zentral für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags hier registrieren. Eine weitere Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem der jeweiligen Auslandsvertretung ist bei erfolgter Registrierung nicht notwendig.